Ist eine Professionelle Zahnreinigung (PZR) eine sinnvolle „IGeL-Leistung“?
Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) sind immer wieder in der Diskussion. Interessensvertreter von Krankenkassen und Patientenvereinigungen mahnen immer wieder an, dass es sich um überflüssige diagnostische oder therapeutische Leistungen handelt, die in erster Linie das Portemonnaie des behandelnden Arztes füllen und keinen zusätzlichen Nutzen für die Gesundheit bringen.
In der Zahnmedizin ist hierbei am häufigsten die professionelle Zahnreinigung (PZR) in der Diskussion. Die Darstellung des IGeL – Monitors der gesetzlichen Krankenkassen bewertet den Nutzen als „unklar“. Ohne hierbei bestimmte Studien zu benennen berufen sich die Krankenkassen darauf, dass es nur eine einzige Untersuchung gäbe, die sich überhaupt zu dieser Thematik äußert. Nur in einem Nebensatz wird erwähnt, dass bei Vorliegen einer Parodontitis ein positiver Effekt auf die Mundgesundheit besteht. Diese Form der Darstellung ist unvollständig und führtdamit zu Verunsicherungen der Patienten.
Sehr wohl existiert eine Vielzahl an Studien die die positiven Effekte einer professionellen Zahnreinigung hervorheben. Angefangen von Lerneffekten für Kinder und Kleinkinder, die durch eine PZR spielerisch an Zahnarztbehandlungen herangeführt werden, über positive Einflüsse für Patienten mit einer festsitzenden Zahnspange bis hin zur Prävention von Gingivitis und Parodontitis und Karies bei allen Patienten. Einer besonderen Bedeutung bedarf der Nebensatz, dass bei Parodontitispatienten durchaus einiges für eine regelmäßige PZR spricht. Es wird nämlich gleichzeitig verschwiegen, dass in Deutschland in der Altersgruppe ab 45 Jahren über 50% aller Erwachsenen an einer parodontalen Erkrankung leiden. In der Altersgruppe der über 65-Jährigen steigt der Anteil der Parodontitispatienten auf 89% (Dt. Mundgesundheitsstudie IV, 2004) Bei diesen Zahlen gewinnt der kleine Nebensatz eine ganz neue Bedeutung, nämlich, dass eine PZR in der Regel sinnvoll ist und nicht andersherum. Dies ist nur die konsequente Fortführung Argumentationslinie der Krankenkassen, die schon seit Jahren die weit verbreitete Existenz parodontaler Erkrankungen ignorieren. In vielen Studien konnte ebenso belegt werden, dass Parodontitis-Patienten, die regelmäßig Nachsorgetermine inklusive einer professionellen Zahnreinigung wahrnehmen deutlich gesündere Zähne haben und diese auch länger behalten. Auf weitere positive Effekte einer entzündungsfreien Mundhöhle insbesondere die allgemeine Gesundheit (Arteriosklerose, Diabetes, Rheumatoide Arthritis) soll aus Platzgründen an dieser Stelle nicht eingegangen werden.
Genauso unvollständig wie die Bewertung des Nutzens ist die Darstellung der Inhalte einer PZR im Igel Monitor. Denn diese hat neben der gründlichen und schonenden Reinigung und Politur als wichtigsten Inhalt eine individuelle Mundhygieneberatung. Was so viel bedeutet, als dass jeder Patient nach seinen individuellen Bedürfnissen, Fähigkeiten und Vorlieben bei der Anwendung der richtigen Zahnputztechnik und Zahnzwischenraumpflege unterwiesen wird. Für diese Themen istbei den zahnärztlichen Honoraren der gesetzlichen Krankenkassen nicht annähernd genug Zeit eingeplant. – Mit anderen Worten: Vorsorge ist Privatleistung.
Auch die privaten Krankenkassen versuchen wiederholt unter Anzweifelung einer medizinischen Notwendigkeit die PZR als eine „Leistung auf Verlangen“ der Patienten darzustellen. Auch dies ist nicht richtig, da es sich um die direkte Therapie von Zahnfleischentzündungen und Karies handelt, und zwar eine ursächliche Therapie (Entfernung der verursachenden Zahnbeläge). De facto bestehen bei den meisten Patienten an schwer zugänglichen Zahnfleischregionen auch schon nach wenigen Wochen mehr oder weniger tief sitzende Entzündungen des Zahnfleisches (Gingivitis / Parodontitis, siehe oben), die bei Durchführung einer qualitativ hochwertigen PZR in der Regelausheilen. Zusammenfassend muss also gesagt werden:
- Eine professionelle Zahnreinigung ist eine sinnvolle IGeL Leistung
- Die Häufigkeit und der Inhalt richtet sich individuell nach den Bedürfnissen des Patienten und liegt in der Regel zwischen 1 und 4 Mal pro Jahr
- Die PZR schließt somit eine Lücke zwischen „ Zahnsteinentfernung“ und Parodontitisbehandlung im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen